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Versicherung

Das Gleitschirmfliegen und auch das Passagierfliegen ist kein Risikosport. Man ist versichert wie beim Wandern oder Fussballspielen über die eigene Unfallversicherung. Berechtigte Ansprüche gegenüber dem Piloten sind durch dessen Haftpflichtversicherung bis 5 Mio. gedeckt.
Das Passagierfliegen liegt auch in der eigenen Verantwortung.
Vogelgleich lehnt jede Haftung ab.